Tarif- und Preisanpassung bei Bus&Bahn im VRM ab 01.01.2012
Als Folge gestiegener Betriebskosten müssen die Tarife für Bus&Bahn im VRM um durchschnittlich 4,9% (gültig ab 1.1.2012) angehoben werden. „Das Ergebnis des vereinbarten Verfahrens zur Preisanpassung fällt für 2012 deutlich höher aus als für das laufende Jahr. Nachdem wir in diesem Jahr mit 1,4% die niedrigste Tariferhöhung seit Verbundgründung hatten, müssen die Preise im kommenden Jahr der realen Entwicklung der Kosten angepasst werden. Allein die Preise z.B. für Kraftstoff sind im Jahresvergleich um 14,3% gestiegen, das werden insbesondere auch die Autofahrer bei ihrem Gang an die Zapfsäule gemerkt haben. Es wird allgemein erwartet, dass 2011 als das historisch „teuerste Tankjahr“ einzustufen sein wird.“, erläutert Stephan Pauly, Geschäftsführer des VRM. „Dies bedeutet, dass es bei einzelnen Angeboten leider auch zu höheren Werten kommen kann. Es erfreut uns, dass wir hingegen bei einigen Fahrausweisarten die Preise sogar konstant halten konnten.“
So liegt die Jahresgebühr für die VRM-MobilCard, die für jede gewünschte Fahrt innerhalb aller Preisstufen einen Preisrabatt von 20% auf den Einzelfahrschein bietet, wie in den vorangegangenen Jahren bei 9 Euro.
Das Schüler-Plus-Ticket für weiterhin 93 Euro Jahresgebühr ermöglicht die verbundweite Nutzung aller Nahverkehrsmittel im VRM von Montag bis Freitag ab 14 Uhr. An gesetzlichen Feier- und Ferientagen in Rheinland-Pfalz gilt sie ganztägig. Das sind umgerechnet 7,75 Euro im Monat.
Bei den Tageskarten beträgt der für das Gesamtnetz gültige Höchstpreis nach wie vor 17 Euro, bei den Minigruppenkarten entsprechend 20 Euro. Die ebenfalls angebotenen 3 Tage lang gültigen Alternativen verbleiben bei 34 bzw. 40 Euro.
Die zunehmend beliebten Angebote 60-Plus-Ticket und 60-Plus-Ticket im Abo können weiterhin zu einem Monatspreis von 60 bzw. 50 Euro erworben werden.
Auch KEVAG Verkehrs-Service folgt dem neuen Tarifgefüge als eines von mehr als 40 Mitgliedern im VRM. Gleichzeitig wird auch der eigene Tarif für Fahrten von und nach Höhr-Grenzhausen in gleicher Größenordnung angepasst.


